Familienrecht
Die Formen des Zusammenlebens sind vielfältiger geworden. Nicht nur die Ehe, sondern auch gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und nichteheliche Lebensgemeinschaften bis hin zu Patchwork-Familien werfen unterschiedliche Fragestellungen auf. Auch Gesetze und Rechtsprechung unterliegen einer ständigen Weiterentwicklung.
Ihre kompetente Beratung und Vertretung erfordert daher neben der Kenntnis der Gesetze und einschlägiger Berufserfahrung auch die Berücksichtigung der – auch regional - unterschiedlichen Rechtsprechung.
Wir beraten und vertreten Sie in allen relevanten Aspekten des Familienrechts, wie z.B.:
- Gestaltung von Eheverträgen vor oder während der Ehe
- Trennung und Scheidung
- Kindes-, Ehegatten- und Elternunterhalt
- Sorge- und Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung und Zugewinnausgleich
- Adoption und Abstammung