Erbrecht

Wir verfügen über langjährige Erfahrung im Bereich des Erbrechts.

Daher präsentieren wir bei der Gestaltung von testamentarischen Verfügungen keine Lösungen „von der Stange“. Vielmehr erarbeiten wir gemeinsam mit Ihnen eine passgenaue Abfassung Ihres letzten Willens unter Berücksichtigung Ihrer individuellen, auch steuerlichen Interessen und persönlichen Wünsche.

Ferner beraten und unterstützen wir Sie bei der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften bzw. in Fragen rund um Vermächtnisse und Pflichtteilsansprüche.

Schließlich übernehmen wir Testamentsvollstreckungen.

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